Als dauernde Neutralität bezeichnet man eine durch völkerrechtlichen Vertrag oder durch Erklärung und allgemeine Anerkennung entstandene grundsätzliche Verpflichtung eines Staates zu einer neutralen Außenpolitik. Im Fall der Schweiz und Österreichs sprach man lang von immerwährender Neutralität.
Staaten mit selbstdefinierter, international aber nicht anerkannter dauernder Neutralität:
Die Republik Moldau definiert sich in Artikel 11 Absatz 1 ihrer Verfassung als dauerhaft neutraler Staat, und in Artikel 11 Absatz 2 verbietet sie den Einsatz fremder Streitkräfte auf ihrem Hoheitsgebiet. Ihre Neutralität ist jedoch international nicht anerkannt und auf ihrem Territorium waren bereits beim Inkrafttreten der Verfassung ausländische Truppen stationiert, was der Gültigkeit dieser Klausel der Verfassung jedoch nicht entgegensteht.
Siehe auch
- Liste von Staaten ohne Militär
- Militärbündnisse
Einzelnachweise

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